Wismar, 21. November 2011: Für die Förderung von Pelletheizungen gelten seit diesem Herbst neue Regelungen. Die Mittel werden nur dann von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereitgestellt, wenn die neue Heizungsanlage über eine Umwälzpumpe, die die Anforderungen
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